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Lexikon

FAQ

Die Arbeitnehmerüberlassung – im Sprachgebrauch häufig „Zeitarbeit“ genannt – ist in Deutschland per Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Hierbei stellt ein Personaldienstleistungsunternehmen seine Mitarbeiter anderen Unternehmen befristet zur Verfügung. Der Arbeitnehmer ist per wirksamem Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleistungsunternehmen arbeits- und sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Alle weiteren Modalitäten der Beschäftigung werden in dem jeweilig angewandten Tarifvertrag geregelt.

Die Personalvermittlung beschreibt einen Teilbereich der Personalberatung und meint die Dienstleistung, geeignetes Personal an Unternehmen und potentielle Arbeitgeber zu vermitteln. Sie dient als Schnittstelle zwischen den Fachabteilungen in Unternehmen, den Bewerbern und dem Arbeitsmarkt. Während die Personalvermittlung eine Dienstleistung aus Sicht der Arbeitgeber ist, beschreibt das Wort Arbeitsvermittlung den gleichen Service aus Sicht der Arbeitnehmer. Personal kann sowohl für direkte, langfristige als auch für befristete Arbeitsverhältnisse und Projektanstellungen in Anspruch genommen werden. Man unterscheidet zwischen der Personaldirektvermittlung und der Vermittlung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ebenfalls Outsourcing bzw. Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an externe Dienstleister. Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs einer bisher intern erbrachten Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das grenzt Outsourcing von sonstigen Partnerschaften ab.

Eine Personalberatung berät Unternehmen bei deren Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften. Sie umfasst die Begleitung von Findungsprozessen, die Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen, die Personalentwicklung, Vergütungsberatung, das Personalmarketing, die Begleitung in der Organisations(-entwicklung) sowie strategische und konzeptionelle Fragestellungen in der Personalarbeit.

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet.

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